Unsere Rechtsgebiete

Die nachfolgend beschriebenen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte stellen nur einen Ausschnitt der Berufstätigkeit dar. Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte sind wir gehalten, höchstens fünf Interessen- oder drei Tätigkeitsschwerpunkte pro Rechtsanwalt anzugeben. Dies schließt nicht aus, daß wir auch andere Rechtsgebiete sachgerecht betreuen. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, daß Ihr Fall von unserem Büro nicht bearbeitet werden kann, empfehlen wir Ihnen eine/n Kollegen(in), die/der sich auf das jeweilige Gebiet spezialisiert hat.


  • Erbrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Familienrecht / Mediation
  • Nebenklagevertretung
  • Strafrecht
  • Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht